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Das Europäische Parlament hat am 17. Dezember dieses Jahres eine Entschließung verabschiedet, in der es die europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice” unterstützt, deren Ziel es ist, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in der Europäischen Union zu verbessern und diese aus dem EU-Haushalt zu finanzieren. Die Entschließung löste eine heftige politische und rechtliche Debatte über die Zuständigkeiten der Union und den Schutz des Lebens aus.

Gemäß den Grundsätzen der Initiative soll der EU-Solidaritätsmechanismus die Finanzierung sogenannter sicherer und legaler Abtreibungen für Frauen aus Mitgliedstaaten ermöglichen, in denen Gesetze zum Schutz des menschlichen Lebens ab der Empfängnis gelten. Obwohl die Entschließung nicht rechtsverbindlich ist, stellt sie ein wichtiges politisches Signal an die Europäische Kommission dar.

In dem angenommenen Dokument stellen die Europaabgeordneten fest, dass der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten (SRGR), einschließlich sicherer, allgemein zugänglicher und legaler Abtreibungsversorgung, ein Grundrecht darstellt. Das Parlament weist auch auf die seiner Meinung nach bestehenden rechtlichen und praktischen Hindernisse für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in einigen Mitgliedstaaten hin und betrachtet diese als Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards. Daher fordert es diese Staaten auf, ihre nationalen Vorschriften zu ändern, und betont die Rolle der EU bei der Förderung der sogenannten reproduktiven Rechte.

Kritische Stimmen und Standpunkt der Kommission

Vor der Debatte und Abstimmung übermittelte das Institut Ordo Iuris den Europaabgeordneten ein Memorandum, in dem es zur Ablehnung der Initiative aufrief. Das Dokument wies auf die Unzuständigkeit der Europäischen Union im Bereich der Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen, die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips und die Gefahr der Umgehung nationaler Verfassungsordnungen durch Finanzinstrumente hin. (Auch die europäische Föderation One of Us war in dieser Angelegenheit sehr aktiv).

„Die Kommission sollte nicht zulassen, dass ein Antrag in einem Bereich, in dem sie keine Zuständigkeit hat, bearbeitet wird, insbesondere wenn dieser Antrag finanzielle Unterstützung vorsieht, die dazu dient, nationales Recht zu umgehen betonte Margarita de la Pisa Carrión von der Fraktion Patrioten für Europa.

Terry Reintke von den Grünen erklärte hingegen noch vor der Abstimmung: „Das Einzige, was ich mir zu Weihnachten wünsche, ist, dass diese Abstimmung erfolgreich verläuft

Die EU-Kommissarin für Gleichstellung, Hadja Lahbib, versicherte, dass die Europäische Kommission die Möglichkeit der Förderung von Gesundheitsmaßnahmen als Teil der unterstützenden Zuständigkeiten der EU anerkannt habe, betonte jedoch gleichzeitig, dass die Gesundheitspolitik und die Organisation der Gesundheitssysteme weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen. Sie fügte hinzu, dass die Initiative nicht darauf abziele, in die nationalen Abtreibungsgesetze einzugreifen.

Ergebnis der Abstimmung und weiteres Vorgehen

Die Resolution wurde mit 358 Ja-Stimmen, 202 Nein-Stimmen und 79 Enthaltungen angenommen. Obwohl das Dokument nicht rechtsverbindlich ist, ist die Europäische Kommission gemäß dem Verfahren der Europäischen Bürgerinitiative verpflichtet, bis März 2026 zu der Initiative Stellung zu nehmen und mögliche weitere legislative oder nichtlegislative Maßnahmen aufzuzeigen.

Die Berichterstatterin der Initiative, Abir Al-Sahlani von der Fraktion Renew Europe, bewertete die Abstimmung als großen Sieg für die Frauen in Europa und betonte, dass das Parlament die sexuelle und reproduktive Gesundheit als grundlegendes Menschenrecht anerkannt habe.

Deutliche ideologische Spaltung

Die Abstimmung zeigte eine klare Spaltung im Europäischen Parlament. Die Resolution wurde fast einstimmig von den liberalen und linken Fraktionen unterstützt: Renew Europe, S&D, Die Linke und Grüne/EFA sowie einem bedeutenden Teil der Europäischen Volkspartei (EVP). Die rechten und euroskeptischen Fraktionen EKR, Patrioten für Europa, Europa der Souveränen Nationen und die Mehrheit der fraktionslosen Abgeordneten stimmten dagegen.

Die polnischen Europaabgeordneten stimmten entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit ab. Für die Entschließung sprachen sich unter anderem die Europaabgeordneten der Bürgerkoalition und der PSL in der EVP, der Linken in der S&D und von Polska 2050 in der Renew aus. Dagegen waren die Abgeordneten der Partei Recht und Gerechtigkeit in der EKR und die meisten Vertreter der Konföderation.

Bewertung von Ordo Iuris

Das Europäische Parlament versucht erneut, die Zuständigkeiten der Union in einem Bereich auszuweiten, der gemäß den Verträgen ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die Resolution „My Voice, My Choice” ist kein Akt der Solidarität, sondern ein Instrument des politischen Drucks, das darauf abzielt, die nationalen Systeme zum Schutz des Lebens zu umgehen”, betont Julia Książek vom Zentrum für internationales Recht Ordo Iuris.

Quelle: Opoka/ Ordo Iuris – 17. Dezember 2025

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